Eingabe FDP Bern-West Vernehmlassung Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, Richtplan Kanton Bern (BLS-Werkstätte)

Die FDP Bern-West hat am 13.01.2017 zum Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, Richtplan Kanton Bern (BLS-Werkstätte) folgende Eingabe eingereicht:

Der Bau einer Werkstätte am Standort Chliforst Nord auf der Grundlage der bisherigen Prüfungen und Vorgehensweisen, lehnt die FDP Bern-West klar ab. Einem Entscheidvorgehen, das zum Schluss kommt, dass jene Lösungsvariante die Beste sein soll, welche den grössten Verschleiss an öffentlichen Gütern mit sich bringt, lehnt die FDP Bern West ab. Dies insbesondere, wenn keinerlei Angaben zu den tatsächlich verursachten externen Kosten gemacht werden. Die FDP Bern West bezweifelt mit diesem Argument auch die Sachorientierung bei der Prüfung der Alternativen. Insbesondere ist der Betrieb einer gemeinsamen Werkstätte in Biel ernsthaft zu prüfen. Weitere Standorte, wie Allmendigen und Konolfingen im Kanton Bern und mögliche Standorte im Kanton Freiburg sind im Sachplanverfahren einzubeziehen und mit gesellschaftlich tragfähigen Kriterien, für die Öffentlichkeit transparent zu prüfen.

Eine industrielle Insellösung inmitten eines unverbauten Naherholungsgebiets in Stadtnähe ist in der heutigen Zeit nach Ansicht der FDP Bern-West generell ein No-Go, das nur im äussersten Notfall und mit handfesten Argumenten übertreten werden sollte. Kein Argument darf sein, dass es jener Weg zu sein scheint, wo am wenigsten direkt Betroffene opponieren.

Der Standort Chliforst grenzt direkt an die Schutzzone A des Gäbelbachtals, welches seltene, gefährdete Pflanzen und Tiere (Biber, Dachs, Fischreiher, Feuersalamander und Eisvogel) beherbergt. Es ist die einzig grössere, noch unversehrte Landschaft in der Gemeinde Bern. Es ist undenkbar, dass heute ein Naturjuvel durch eine mehrere hektargrosse 24h-Werkstätte, einer Zufahrtsstrasse durch den Spielwald, Waldrodungen, hunderten von Parkplätzen und massivem Mehrverkehr auf der Strecke von Brünnen-Westside nach Riedbach-Chliforst zerstört wird.

Im Detail gibt die FDP Bern-West folgende weitere Einwendungen zu bedenken:

BLS-Begleitgruppe ist nicht unabhängig
In den Vernehmlassungsunterlagen wird die BLS-Begleitgruppe als unabhängig bezeichnet, obwohl die Begleitgruppe von der BLS finanziert wurde und diese starken Einfluss nahm. Von einer unabhängigen Begleitgruppe kann somit keine Rede sein. Zudem waren nur wenige Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Raum Chliforst Nord in der Begleitgruppe vertreten. Hingegen waren mehrere Anwohner und Anwohnerinnen aus dem Raum Niederbottigen und Riedbach in der Begleitgruppe vertreten, die mit einem Entscheid zugunsten des Standorts Chliforst Nord die Standorte Niederbottigen und Riedbach verhindern wollten. Diese Mitglieder der Begleitgruppe waren befangen und keineswegs unabhängig. Weiter ist zu bemängeln, dass die Gemeinde Frauenkappelen in der Begleitgruppe nicht vertreten war, obwohl die verkehrliche Erschliessung beim Standort Chliforst Nord durch ihr Gemeindegebiet geplant ist. Die Teilnahme von Frauenkappelen hätte möglicherweise zu einer anderen Standortempfehlung der BLS-Begleitgruppe geführt.

Die FDP Sektion Bern-West weist eindringlich darauf hin, dass das Auswahlverfahren der BLS-Begleitgruppe dazu führte, jenen Standort auszuwählen, wo am wenigsten Personen wohnen, die als direkt Betroffene sich wehren würden. Ein solches Vorgehen ist aus Sicht der FDP Bern-West verheerend. So sind in den Entscheid praktisch nur private Kosten (Nachteile von direkten Anwohnern) eingeflossen, während die Umweltkosten (Lärmbelastungen, grösseres Verkehrsaufkommen, Lichtimmissionen, Vernichtung von Naherholungsmöglichkeiten und Naturraum), welche die Gemeinschaft tragen muss, weder beziffert noch wesentlich berücksichtigt wurden.

Standort Chliforst Nord ist ein No-Go
Beim Standort Chliforst Nord handelt es sich um eine Insellösung. Das Bauvorhaben mit der geplanten Fläche von 21 Fussballfeldern und der damit zusammenhängenden Waldrodung von vier Hektaren Wald liegt mitten in der Natur und ausserhalb der Bauzone. Dies steht im krassen Widerspruch zu dem Verfassungsgrundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet und unterläuft das im Jahr 2012 explizit in das Raumplanungsgesetz aufgenommen Ziel „kompakte Siedlungen zu schaffen“. Gemäss dem Gutachten der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz vom 1. September 2017 würde ein Werkstättebau im Chliforst Nord zu einer schweren Beeinträchtigung des Landschafts- und Lebensraums Gäbelbach/Riedbach führen. Das Gutachten verweist dabei auf die Nutzwertanalyse des Büros Basler & Hoffmann und zeigt auf, dass der Standort Chliforst Nord im Vergleich zu anderen möglichen Standorten keineswegs am besten abschloss, sondern nur an vierter Stelle rangierte.

Die FDP Bern-West befürchtet, dass ein Werkstättebau im Chliforst Nord erst der Anfang wäre und zu einer Industrialisierung des ganzen Westen von Bern (von Riedbach bis nach Brünnen) führen würde. Damit würden die potenziellen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Bern mindestens ebenso stark wie beim Standort Niederbottigen beeinträchtigt werden. Es ist naiv zu glauben, dass mit einem Werkstättebau im Chliforst Nord die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Bern bewahrt werden. Nach Ansicht der FDP Bern-West wird bei dieser Argumentation zudem der Landschaftsschutz versus Stadtentwicklungsinteressen ausgespielt. Aus Sicht der FDP Bern-West wiegt jedoch der Landschaftsschutz in der Interessenabwägung schwerer.

Beim Lärmschutzargument gemäss Ziff. 7.4 Vernehmlassungsunterlagen (Sachplan Verkehr – Teil Infrastruktur Schiene (SIS); Anpassungen 2018: Anpassung des Objektblattes 4.1; Richtplan Kanton Bern; Anpassung der Massnahme B_04) ist anzufügen, dass in einer intakten, nahezu unberührten Landschaft normalerweise weniger Personen von einem Bauvorhaben betroffen sind. Damit zu argumentieren, dass in Niederbottigen mehr Personen von Lärm betroffen wären als am Standort Chliforst Nord, bedeutet, den Gedanken des Landschaftsschutzes ad absurdum zu führen. Zu bedenken ist, dass eine Werkstätte im Chliforst Nord die empfindliche Flora und Fauna dieses Gebietes massiv schädigen würde.

Verkehrliche Erschliessung des Standorts Chliforst Nord
Die geplante Zufahrt für Lastwagen von der Autobahnausfahrt Mühleberg aus via Spielwald und Rosshäusernstrasse würde durch den Wald führen. Der bestehende Spielwaldweg müsste befestigt, geteert und ausgebaut werden, damit die Lastwagen das starke Gefälle bewältigen könnten. Ausbau und Verkehr würden den Wald massiv beeinträchtigen.

Ebenso ist eine Erschliessung via Oberbottigen-Riedbach abzulehnen. Diese Erschliessung würde mitten durch Siedlungsgebiet führen und den Schulweg tangieren. Trotz jahrelangem Engagement von Parteien und Quartierleist ist die Strecke Oberbottigen-Riedbach für Velofahrer immer noch ungenügend gesichert (Velofahrer müssen auf den Fussgängerweg ausweichen, wenn Lastwagen überholen, weil kein Fahrradstreifen besteht). Ein Veloweg ist immer noch nicht geplant (vgl. Masterplan Veloinfrastruktur Stadt Bern, STEK 2016).

Schliesslich ist zu bemerken, dass der schnellste Weg zur Werkstätte von Bern her über die Riedbachstrasse führen würde. Auf dieser engen Strasse können bereits heute Lastwagen kaum oder nicht kreuzen (Höhe Buech).
Weil die Werkstätte 1,2 km entfernt von der nächst gelegenen Haltestelle zu liegen käme, und der Zug nur einmal pro Stunde in Riedbach anhält, ist zu befürchten, dass die Mitarbeitenden in erster Linie mit dem Auto zum Arbeitsplatz fahren würden.

Zusammenfassend sind die Erschliessungspläne für den Standort Chliforst Nord als nicht durchdacht und abenteuerlich zu bezeichnen.

Innovative Bauvorhaben wurden nicht ernsthaft geprüft
Die FDP Bern-West bedauert, dass innovative Bauvorhaben nicht geprüft wurden. Gemäss einer Idee des Baumeisters Alfred Zimmermann (vgl. Artikel im Bund „Mit der Werkstätte in den Hang hinein bei Niederbottigen“ vom 3. Mai 2017) könnte man die Werkstätte am Standort Niederbottigen teilweise unterirdisch anlegen, die Gleisanlage könnte in das ansteigende Gelände hinein gebaut und anschliessend rund zur Hälfte wieder mit Erdmaterial bedeckt werden. Die Arbeiten würden im Tagbau erfolgen. Diese Technik kam zum Beispiel beim Neufeldtunnel zum Einsatz. Der Hang würde zunächst abgetragen; nach der Fertigstellung der Anlage würde diese wieder überdeckt. Es wären keine Untertag- oder Bohrarbeiten nötig. Man könnte darüber wieder einen Acker anlegen oder später könnte man dort bauen. Der Landverbrauch wäre nur etwa halb so gross im Vergleich zu einem Projekt ohne unterirdische Teile. Sinnvoll wäre auch eine Mantelnutzung (Werkstätte mit zusätzlichen Gebäuden ergänzen).

Die FDP Bern-West vermisst eine gesamtheitliche Planung der Stadt Bern, Stadtentwicklung betrifft nicht nur Wohnbauentwicklung. Bauliche Massnahmen, wie eine Überdachung, lassen eine künftige Wohnentwicklung oder eine zusätzliche Nutzung zu. Dies ist beispielsweise in Zürich im Kalkbreite-Areal geschehen. Bezeichnenderweise stösst in Zürich die Diskussion rund um die geplante Überdachung des Seebahngrabens, wo die Geleise den Kreis vier und fünf voneinander trennen, bei der Stadt, Kanton und SBB auf Wohlwollen. Zürich schafft Wohn- und Grünraum. In der Stadt Bern hingegen will man im Westen Kulturland und Wald im Umfang von rund 14 Hektaren vernichten.

Weitere Standorte sind bei der Standortwahl zu berücksichtigen
Die FDP Bern-West verlangt, dass nebst dem Standort Biel weitere Standorte im Sachplanverfahren geprüft werden. So empfahl das Gutachten 2nd Opinion Neubau BLS-Werkstätte von Prof. Weidmann vom 13.06.2016, den Standort Allmendigen als besten Standort. Gemäss der Nutzwertanalyse von Basler & Hoffmann rangierte der Standort Konolfingen auf demselben Platz wie der Standort Chliforst Nord. Aus Sicht der FDP Bern-West wurden mögliche Standorte im Kanton Freiburg (Flammatt und Givisiez) unzureichend geprüft. Dies ist im Sachplanverfahren nachzuholen.

Aus diesen Gründen ist der Standort Chliforst Nord für den Bau einer BLS-Werkstätte nicht zu genehmigen.